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(eines Verfahrens)

См. также в других словарях:

  • Wiederaufgreifen des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Wieder|aufnahme des Verfahrens,   außerordentlicher Rechtsbehelf gegen rechtskräftige, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Urteile.   Im Zivilprozess kann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Nichtigkeitsklage oder die… …   Universal-Lexikon

  • Unterbrechung des Verfahrens — nennt die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) den (notwendigen) Stillstand des Verfahrens, der infolge bestimmter, vom Willen der Parteien abhängiger Umstände ohne weiteres eintritt. Solche Umstände sind: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ruhen des Verfahrens — Das Ruhen des Verfahrens oder dessen Sistierung ist ein vorübergehender Zustand eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. Deutschland Solange das Verfahren ruht, kann keine Entscheidung ergehen. Es kann im Verfahren über den Einspruch… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufnahme des Verfahrens — Aufnahme des Verfahrens, in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) die bei einem durch Unterbrechung (s. d.) oder Aussetzung (s. d.) bewirkten Stillstande des Verfahrens abgegebene Erklärung einer Person, daß sie als Rechtsnachfolger oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aussetzung des Verfahrens — Aussetzung des Verfahrens, nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 148–155 u. 239 ff.) die vom Gericht angeordnete vorläufige Einstellung des Verfahrens, von der das durch den Parteiwillen veranlaßte Ruhen (s. d.) und die von selbst eintretende… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stillstand des Verfahrens — Stillstand des Verfahrens,   Zivilprozessrecht: das rechtliche Aufhalten eines bereits anhängigen, aber noch nicht erledigten Verfahrens; tritt kraft Gesetzes bei Unterbrechung, Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens ein mit der Folge, dass Fristen …   Universal-Lexikon

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, die nochmalige Verhandlung einer durch rechtskräftiges Urteil erledigten Sache zum Zweck der Aufhebung dieses Urteils. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 399–413) kann eine W. dann erfolgen, wenn der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — erneute Prüfung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. I. Zivilprozessordnung:Im Zivilprozess nach ⇡ Rechtskraft des ⇡ Urteils aus den in §§ 579, 580 ZPO aufgezählten Gründen zwecks neuer Entscheidung möglich. 1. Die W.d.V. ist… …   Lexikon der Economics

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, d.h. eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens, erfolgt in Strafsachen sowohl zugunsten als zuungunsten des Verurteilten, wenn Tatsachen vorgebracht werden, welche mit der Grundlage des… …   Kleines Konversations-Lexikon

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